Besuchen Sie uns im Testzentrum in Gelsenkirchen mit oder ohne Termin.
Gelsentest Testzentrum Feldmark
Feldmarkstr- 106
45883 Gelsenkirchen
Öffnungszeiten
Montag – Donnerstag 08:00 – 17:00 Uhr
Freitag 08:00 – 16:00 Uhr
Samstag – Sonntag 10:00 – 16:00 Uhr
Gelsentest Testzentrum Rotthausen
Steeler Str. 89-95
45884 Gelsenkirchen
(REWE)
Öffnungszeiten
Montag – Donnerstag 08:00 – 17:00 Uhr
Freitag 08:00 – 16:00 Uhr
Samstag – Sonntag 10:00 – 16:00 Uhr
Gelsentest Testzentrum Bismarck
Consolstraße 2-6
45894 Gelsenkirchen
(REWE)
Öffnungszeiten
Mo – Do: 08:15 – 17:00 Uhr
Fr: 08:15 – 16:00 Uhr
Sa: 10:00 – 15:00 Uhr
So: 10:00 – 16:00 Uhr
Bei einer Terminbuchung senden wir Ihnen eine Bestätigungsmail mit einem QR-Code, den Sie am Empfang für einen schnellen Check-In vorzeigen können.
Nachdem Sie vom Empfangspersonal registriert bzw. eingecheckt worden sind, wird der Test durch unser medizinisch geschultes Personal durchgeführt.
Der Antigen-Schnelltest wird umgehend ausgewertet. Ihr Ergebnis bekommen Sie nach ca. 15-20 Minuten als Ausdruck oder per E-Mail.
Wer eine kostenlose Testung in Anspruch nehmen möchte, muss sich gegenüber der testenden Stelle ausweisen und einen Nachweis erbringen:
• Bei Kleinkindern ist das die Geburtsurkunde Bei Kleinkindern oder der
Kinderreisepass
• Bei Schwangeren der Mutterpass
• Wer aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden kann, muss ein ärztliches
Zeugnis im Original über die medizinische Kontraindikation vorlegen.
• Teilnahme-Nachweis bei Teilnehmende an Impfwirksamkeitsstudien
• Freitester können den PCR-Test vorlegen, gleiches gilt für Haushaltsangehörige von Infizierten, die zudem einen Nachweis für die übereinstimmende Wohnanschrift benötigen.
• Bei Besuchen in Pflegeheimen oder Krankenhäusern kann ein kostenloser Test vor Ort gemacht werden oder der Besuch wird der Teststelle gegenüber
glaubhaft gemacht. Insoweit kann das auf der Internetseite des BMG eingestellte Musterformular nach Bestätigung durch das Pflegeheim zur Vorlage bei der Teststelle genutzt werden.
• Pflegende Angehörige müssen glaubhaft machen, dass sie einen
pflegebedürftigen Angehörigen pflegen.
• Auch Leistungsberechtigte im Rahmen eines Persönlichen Budgets und bei ihnen beschäftigte Personen müssen diesen Umstand glaubhaft machen. Eine leistungsberechtigte Person nach § 29 SGB IX kann dies regelhaft durch einen entsprechenden Bescheid nachweisen.
Ja. Auch für Bürgertests mit Eigenbeteiligung ist es notwendig, den Anspruch
nachweisen zu können. Das geht z. B. mit der Eintrittskarte für eine Veranstaltung, dem Vorzeigen der Corona-Warn-App oder bei Kontakten mit Risikopatienten einer Selbstauskunft, die auf einem Formblatt bzw. im Rahmen eines digitalen Registrierungsvorgangs festgehalten wird.
Von anlasslosen Tests wird abgeraten. Wenn Sie keinen der oben genannten Gründe für einen kostenlosen oder 3 Euro-Bürgertest haben (Angehörige,
Risikokontakte etc.) und dennoch getestet werden wollen, ist das im Testzentrum weiterhin möglich, muss aber selbst bezahlt werden.
Dies ist schwer zu beantworten. Je nachdem wofür Ihr Testergebnis benötigt wird, ist es zwischen 6 und 48 Stunden gültig.
Sollte Ihr Testergebnis nach maximal 30 Minuten noch nicht vorliegen so wenden Sie sich bitte direkt an uns. Die Mitarbeiter vor Ort haben die Möglichkeit eine manuelle Suche zu starten. Bitte kontrollieren Sie vorher Ihren Spam-Ordner.
Nein, je nach Verfügbarkeit bieten wir auch schmerzfreie Tests an (Rachenabstrich, Lollytest, vorderer Nasenbereich).
Sie können Ihr Testergebnis per E-Mail erhalten oder vor Ort im Testzentrum ausdrucken lassen.
Nein, Sie können jederzeit spontan unser Testzentrum in Gelsenkirchen aufsuchen.
Ja. Bei Kindern führen wir schmerzlose Tests durch (Rachenabstrich, Lollytest, vorderer Nasenbereich).
Unsere Schnelltests sind gelistet beim Bundesinstitut für Medizinprodukte und Arzneimittel (BfArM) und sind evaluiert vom Paul-Ehrlich-Institut. Sie haben eine Genauigkeit von ca. 92 % – 97 %.
Bitte beachten Sie das wir keine Auskünfte zu den Vorgaben einzelner Länder betreffend der Einreisebestimmungen geben können. Bitte nutzen Sie dafür den Internetauftritt des Auswärtigen Amtes unter https://www.auswaertiges-amt.de/de oder die Hotline Ihres Reiseanbieter oder Ihrer Fluglinie. Für Rückfragen zur (Wieder-) Einreise nach Deutschland wenden Sie sich bitte an die Informationsseite des Auswärtigen Amtes unter https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/buergerservice-faq-kontakt.
Nach dem Test müssen Sie nicht vor Ort warten. Ihr digitales Testergebnis erhalten Sie nach ca. 15 Minuten automatisch per E-Mail. Auf Wunsch erhalten Sie selbstverständlich vor Ort ein offizielles Zertifikat ausgedruckt.Ihr Schnelltest-Ergebnis können Sie außerdem auch in die Corona-Warn-App des Robert-Koch-Instituts übertragen.
Sie erhalten bei unseren Teststationen auch das digitale COVID-Zertifikat der EU. Dieses wird in allen EU-Mitgliedstaaten anerkannt und enthält einen QR-Code mit elektronischer Signatur zum Schutz vor Fälschung. Bei der Kontrolle werden QR-Code und Signatur überprüft. Personen mit negativem Testergebnis im Format des digitalen COVID-Zertifikats der EU sollten von möglichen Quarantäneanforderungen befreit werden, es sei denn, sie kommen aus Gebieten, in denen das Virus stark verbreitet ist.
Sie nutzen die luca App? Dann können Sie den Testnachweis ganz einfach in die luca App importieren. Überall da, wo Sie Ihre negativen Testergebnisse vorzeigen müssen, haben Sie diese dadurch auf dem Handy dabei.
+49 209 17163224
Ihr Testergebnis liegt nach max. 30 Minuten immer noch nicht vor? Dann rufen Sie uns gerne an.
info@gelsentest.de
Für Testergebnisse bitte keine E-Mail schreiben.